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Informationsreihe rund um das Thema Pflege Erhöhung des monatlichen Budgets für Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Ab dem 01.01.2025 werden die monatlichen Budgets für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um 4,5 % erhöht. Das Pflegegeld wird den Pflegebedürftigen ausgezahlt, die sich durch ihre Angehörigen bzw. private Pflegepersonen zu Hause versorgen lassen. Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben die Pflegebedürftigen, die sich durch einen zugelassenen Pflegedienst versorgen lassen.

Pflegegrad 2: 332 € 347 € 761 € 796 €
Pflegegrad 3: 573 € 599 € 1.432 € 1.497 €
Pflegegrad 4: 765 € 800 € 1.778 € 1.859 €
Pflegegrad 5: 947 € 990 € 2.200 € 2.299 €

Pflegebedürftige mit dem Pflegegerad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Sie haben aber, wie alle anderen Pflegegrade, Anspruch auf die monatlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, diese steigen von 125 € auf 131 €. Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Besuchen Sie unsere Website www.ihrpflegedienstinhalle.de oder rufen Sie uns an, den einzigen Pflegedienst mit eigener fachärztlicher Unterstützung in Halle und Umgebung!
Ihr Dr. med. Klaus-Detlef Lüthge, Thomas Kunz und Team