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🎯️ Über Uns

Über uns - PFLEGEDIENST Dr. med. Lüthge & Kunz

Viele Menschen betrachten Pflegebedürftigkeit als eine ferne Möglichkeit, doch die Realität zeigt, dass jeder Zweite im Laufe seines Lebens auf Pflege angewiesen sein wird. Plötzliche Ereignisse wie Schlaganfälle oder Herzinfarkte können das Leben von heute auf morgen verändern. In diesen herausfordernden Zeiten steht der PFLEGEDIENST Dr. med. Lüthge & Kunz Betroffenen und deren Angehörigen in Halle und Umgebung als starker Partner zur Seite.

Unsere Dienstleistungen und Standorte

Mit einer einzigartigen Kombination aus fachärztlicher Betreuung und einem umfassenden Angebot an Pflegedienstleistungen bietet unser Team Unterstützung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr. Unser Hauptsitz befindet sich in der Diesterwegstraße 39, 06128 Halle (Saale), wo wir mit Engagement und Fachkompetenz für unsere Klienten da sind.

Besondere Angebote und Alleinstellungsmerkmale

Als einziger Pflegedienst in Halle mit eigener fachärztlicher Betreuung heben wir uns deutlich von anderen Anbietern ab. Diese Besonderheit ermöglicht es uns, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten noch gezielter einzugehen und eine umfassende Versorgung zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, trotz der Einschränkungen ein erfülltes Leben zu ermöglichen und sowohl den Betroffenen als auch ihren Angehörigen zur Seite zu stehen – als kompetenter Partner, Freund und Begleiter.

🗞️ Letzte Printanzeigen

Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die durch eine private Pflegeperson (Ange-
hörigen, Freunde usw.) versorgen werden, also keinen Pflegedienst mit der Erbringung von
Pflegeleistungen beauftragt haben. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass
die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist (durch eine namentlich benannte private Pflege-
person) und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
In Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) stellt die Pflegekasse den Betroffenen dafür ein monat-
liches Budget zur Verfügung. Das Budget der Pflegekasse für diese Geldleistungen wurde zum
01.01.2024 erhöht. Der PG 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, der PG 2 hat einen monat-
lichen Anspruch auf 332 €, PG 3 auf 573 €, PG 4 auf 765 € und der PG 5 auf 947 €.
Im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen müssen die Pflegebedürftigen und ihre privaten
Pflegepersonen keine bestimmten Leistungen vereinbaren, sondern sie erhalten den jeweili-
gen Betrag als pauschale Vergütung für die Übernahme der pflegerischen Versorgung.
Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Pflegethema? Besuchen Sie unsere Website
www.ihrpflegedienstinhalle.de oder rufen Sie uns an, den einzigen Pflegedienst mit eigener
fachärztlicher Unterstützung in Halle und Umgebung!
Ihr Dr. med. Klaus-Detlef Lüthge, Thomas Kunz und Team